Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 2 - 24 O 47/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14437
LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 2 - 24 O 47/19 (https://dejure.org/2020,14437)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.04.2020 - 2 - 24 O 47/19 (https://dejure.org/2020,14437)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. April 2020 - 2 - 24 O 47/19 (https://dejure.org/2020,14437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,14437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Flug nicht angetreten: Strafzahlung unzulässig!

  • n-tv.de (Kurzinformation)

    Kein Wucher für Bucher: Strafgebühr für Nichtantritt eines Fluges?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 24 O 47/19
    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84 sowie Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 20, juris).

    Mit einem Ausschluss des Rechts des Fluggasts, die vereinbarte Beförderungsleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen, wird weder die vertraglich geschuldete Leistung der Beklagten noch ihr Entgeltanspruch inhaltlich verändert (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 21, juris).

    Dieses Recht folgt aus dem allgemeinen, dem Leistungszweck entsprechenden Gerechtigkeitsgebot, eine Leistung nach Möglichkeit, Zumutbarkeit und Angemessenheit so zu erbringen, dass mit ihr der beabsichtigte Leistungserfolg, nämlich die jeweils mit ihr verbundene Befriedigung der Interessen des Gläubigers, eintritt (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 23, juris).

    Flugleistungen, die sich aus mehreren Beförderungsvorgängen zusammensetzen, so insbesondere Zubringer- und Anschlussflüge sowie Hin- und Rückflüge, sind grundsätzlich teilbar (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 25, juris).

    Zwar mag der Beklagten ein Interesse an ihrer Tarifstruktur zugebilligt werden, wonach es in ihrem Belieben steht, einfache Flüge zu einem höheren Preis zu vermarkten, als zusammengesetzte Flüge oder Hin- und Rückflüge (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 30, juris).

    Soweit der BGH es für zulässig erachtet hat, wenn in den Beförderungsbedingungen bestimmt würde, dass bei Nichtinanspruchnahme einer Teilleistung für die verbleibende(n) Teilleistung(en) dasjenige Entgelt zu zahlen ist, das zum Zeitpunkt der Buchung für diese Teilleistung(en) verlangt worden ist, wenn dieses Entgelt höher ist als das tatsächlich vereinbarte (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 35, juris), wird die von der Beklagten verwendete Klausel diesen Anforderungen nicht gerecht.

  • EuGH, 28.07.2016 - C-191/15

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 24 O 47/19
    Die Klage eines Verbraucherschutzvereins auf Untersagung der Verwendung vermeintlich missbräuchlicher Klauseln durch einen Gewerbetreibenden in Verträgen mit Privatpersonen betrifft ein außervertragliches Schuldverhältnis aus unerlaubter Handlung im Sinne des 2. Kapitels der Rom-II-VO (s. hierzu EuGH, Urt. v. 28.7.2016, Az. Rs C-191/15, NJW 2016, 2727; anders noch BGH, Urt. v. 20.5.2010, Az. Xa ZR 68/09 (KG), NJW 2010, 2719).

    Maßgeblich ist damit das Recht jenes Landes, in dem die Verbraucher, auf die das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit ausrichtet und deren kollektive Interessen vom betreffenden Verbraucherschutzverein mittels dieser Klage geschützt werden, ihren Wohnsitz haben (EuGH, Urt. v. 28.7.2016, Az. Rs C-191/15, Pt. 43, NJW 2016, 2727, 2728).

  • BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 24 O 47/19
    Die Zuständigkeit folgt bereits aus der Behauptung des Klägers, die Beklagte verwende im Inland eine von der Rechtsordnung missbilligte Allgemeine Geschäftsbedingung (vgl. BGH, Urt. v. 20.5.2010, Az. Xa ZR 68/09 (KG), NJW 2010, 2719 m. w. N. [noch zu Art. 5 Nr. 3 EuGVVO a.F.]).

    Die Klage eines Verbraucherschutzvereins auf Untersagung der Verwendung vermeintlich missbräuchlicher Klauseln durch einen Gewerbetreibenden in Verträgen mit Privatpersonen betrifft ein außervertragliches Schuldverhältnis aus unerlaubter Handlung im Sinne des 2. Kapitels der Rom-II-VO (s. hierzu EuGH, Urt. v. 28.7.2016, Az. Rs C-191/15, NJW 2016, 2727; anders noch BGH, Urt. v. 20.5.2010, Az. Xa ZR 68/09 (KG), NJW 2010, 2719).

  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 24 O 47/19
    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84 sowie Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 24 O 47/19
    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84 sowie Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 24 O 47/19
    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84 sowie Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 24 O 47/19
    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84 sowie Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 20, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht