Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 2 - 24 O 47/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- IWW
§ 307 BGB
Vertragsstrafe
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Airline darf keine Strafgebühr für Nichtantritt eines Fluges verlangen
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Flug nicht angetreten: Strafzahlung unzulässig!
- n-tv.de (Kurzinformation)
Kein Wucher für Bucher: Strafgebühr für Nichtantritt eines Fluges?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09
Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 24 O 47/19
Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84 sowie Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 20, juris).Mit einem Ausschluss des Rechts des Fluggasts, die vereinbarte Beförderungsleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen, wird weder die vertraglich geschuldete Leistung der Beklagten noch ihr Entgeltanspruch inhaltlich verändert (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 21, juris).
Dieses Recht folgt aus dem allgemeinen, dem Leistungszweck entsprechenden Gerechtigkeitsgebot, eine Leistung nach Möglichkeit, Zumutbarkeit und Angemessenheit so zu erbringen, dass mit ihr der beabsichtigte Leistungserfolg, nämlich die jeweils mit ihr verbundene Befriedigung der Interessen des Gläubigers, eintritt (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 23, juris).
Flugleistungen, die sich aus mehreren Beförderungsvorgängen zusammensetzen, so insbesondere Zubringer- und Anschlussflüge sowie Hin- und Rückflüge, sind grundsätzlich teilbar (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 25, juris).
Zwar mag der Beklagten ein Interesse an ihrer Tarifstruktur zugebilligt werden, wonach es in ihrem Belieben steht, einfache Flüge zu einem höheren Preis zu vermarkten, als zusammengesetzte Flüge oder Hin- und Rückflüge (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 30, juris).
Soweit der BGH es für zulässig erachtet hat, wenn in den Beförderungsbedingungen bestimmt würde, dass bei Nichtinanspruchnahme einer Teilleistung für die verbleibende(n) Teilleistung(en) dasjenige Entgelt zu zahlen ist, das zum Zeitpunkt der Buchung für diese Teilleistung(en) verlangt worden ist, wenn dieses Entgelt höher ist als das tatsächlich vereinbarte (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 35, juris), wird die von der Beklagten verwendete Klausel diesen Anforderungen nicht gerecht.
- EuGH, 28.07.2016 - C-191/15
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 24 O 47/19
Die Klage eines Verbraucherschutzvereins auf Untersagung der Verwendung vermeintlich missbräuchlicher Klauseln durch einen Gewerbetreibenden in Verträgen mit Privatpersonen betrifft ein außervertragliches Schuldverhältnis aus unerlaubter Handlung im Sinne des 2. Kapitels der Rom-II-VO (s. hierzu EuGH, Urt. v. 28.7.2016, Az. Rs C-191/15, NJW 2016, 2727;… anders noch BGH, Urt. v. 20.5.2010, Az. Xa ZR 68/09 (KG), NJW 2010, 2719).Maßgeblich ist damit das Recht jenes Landes, in dem die Verbraucher, auf die das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit ausrichtet und deren kollektive Interessen vom betreffenden Verbraucherschutzverein mittels dieser Klage geschützt werden, ihren Wohnsitz haben (EuGH, Urt. v. 28.7.2016, Az. Rs C-191/15, Pt. 43, NJW 2016, 2727, 2728).
- BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 24 O 47/19
Die Zuständigkeit folgt bereits aus der Behauptung des Klägers, die Beklagte verwende im Inland eine von der Rechtsordnung missbilligte Allgemeine Geschäftsbedingung (vgl. BGH, Urt. v. 20.5.2010, Az. Xa ZR 68/09 (KG), NJW 2010, 2719 m. w. N. [noch zu Art. 5 Nr. 3 EuGVVO a.F.]).Die Klage eines Verbraucherschutzvereins auf Untersagung der Verwendung vermeintlich missbräuchlicher Klauseln durch einen Gewerbetreibenden in Verträgen mit Privatpersonen betrifft ein außervertragliches Schuldverhältnis aus unerlaubter Handlung im Sinne des 2. Kapitels der Rom-II-VO (…s. hierzu EuGH, Urt. v. 28.7.2016, Az. Rs C-191/15, NJW 2016, 2727; anders noch BGH, Urt. v. 20.5.2010, Az. Xa ZR 68/09 (KG), NJW 2010, 2719).
- BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93
Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 24 O 47/19
Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84 …sowie Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 20, juris). - BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 24 O 47/19
Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84 …sowie Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 20, juris). - BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 24 O 47/19
Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84 …sowie Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 20, juris). - BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98
Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 24 O 47/19
Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84 …sowie Urteil vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09 -, Rn. 20, juris).